In der Praxis sind viele Betreiber elektrischer Anlagen mit einer wachsenden Komplexität konfrontiert: Vorschriften ändern sich, Normen werden aktualisiert und die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Trafostationen steigen stetig. Gleichzeitig fehlt es intern oft an dauerhaft verfügbarem Fachpersonal. Genau hier bietet der technische Betriebsführungsvertrag eine effiziente, rechtssichere und praxisnahe Lösung.
Was ist ein technischer Betriebsführungsvertrag?
Der technische Betriebsführungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Anlagenbetreiber und einem externen Betriebsführer – etwa der EnergieTechnik Becker GmbH. Ziel ist die Übertragung von Aufgaben, Pflichten und Prozessen rund um den sicheren, normgerechten Betrieb der Trafostation. Die rechtliche Betreiberverantwortung bleibt zwar beim Eigentümer, viele Aufgaben werden jedoch vom Betriebsführer fachgerecht übernommen und dokumentiert.
Dazu zählen unter anderem:
- Organisation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung
- Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Durchführung von Schalthandlungen durch befähigtes Personal
- Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorgänge
- Kommunikation mit Netzbetreibern und Abstimmung von Abschaltungen
- Notfallmanagement und Störungsbehebung
Vorteile für den Betreiber: Mehr als nur Entlastung!
Ein Betriebsführungsvertrag ist kein reiner Servicevertrag, sondern eine strategische Sicherheits- und Organisationslösung. Betreiber profitieren gleich mehrfach:
- Rechtssicherheit: Umsetzung aller relevanten Vorschriften (z. B. BetrSichV, DIN VDE 0105-100, TRBS 1201, DGUV V3)
- Haftungsminimierung im Innenverhältnis: Klare Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung
- Erfahrenes Fachpersonal: Alle Arbeiten erfolgen durch qualifizierte, geschulte Elektrofachkräfte
- Transparenz & Dokumentation: Alle Prüfungen und Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert
- Entlastung interner Ressourcen: Kein Aufwand für eigene Organisation, Weiterbildung oder Einsatzplanung
Gerade bei Unternehmen ohne eigene Elektroabteilung oder mit stark ausgelasteten Betriebsteams ist der Betriebsführungsvertrag die optimale Wahl.
Qualität durch Kompetenz und Schulung
Damit die übertragenen Aufgaben fachgerecht und normkonform erfüllt werden, setzt EnergieTechnik Becker GmbH ausschließlich auf qualifiziertes Personal, das regelmäßig geschult wird. Dazu gehören unter anderem:
- Wiederholungsschulungen für Arbeiten unter Spannung (AuS)
- Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 und 3
- Erste Hilfe bei Stromunfällen und Notfallmanagement
- Regelwerksänderungen z. B. VDE 0105-100 oder BetrSichV
Wer darf in der Station schalten?
Auch diese Aufgabe übernimmt der Betriebsführer mit entsprechender Schaltberechtigung: Nur Elektrofachkräfte oder unter bestimmten Bedingungen unterwiesene Personen (EuP) mit schriftlicher Berechtigung dürfen laut DIN VDE 0105-100 Schalthandlungen durchführen. Dies wird im Rahmen des Vertrags vollumfänglich geregelt.
Normen & Vorschriften im Hintergrund
Ein technischer Betriebsführungsvertrag schafft die operative Grundlage für die Einhaltung u. a. folgender Regelwerke:
- BetrSichV § 3 und § 5
- DIN VDE 0105-100 / A1
- DIN VDE 0100-600
- TRBS 1111 und 1201
- DGUV Vorschrift 3
- EN ISO 12100 / EN 50110 / VDE-AR-N 4110
- TAB Mittelspannung, VDI-Richtlinien
Fazit: Betriebssicherheit braucht Verantwortung – und einen starken Partner
Ein technischer Betriebsführungsvertrag entlastet Betreiber, sichert den normgerechten Betrieb und reduziert das Risiko technischer oder rechtlicher Fehler. Besonders für Unternehmen ohne eigene Elektrofachabteilung ist er der Schlüssel zu einem sicheren, wirtschaftlichen und gesetzeskonformen Anlagenbetrieb. EnergieTechnik Becker unterstützt Sie dabei ganzheitlich – kompetent, strukturiert und vorausschauend.
