Prüfungen nach DGUV-V3
Prüfungen nach DGUV-V3
Unser Betrieb führt die Prüfungen auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Vorschrift 3 (DGUV-V3) durch für:
- Bei Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0702 (DGUV-V3)
- Elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0701 Teil 1
- Ortsfeste Anlagen und fest angeschlossene Geräte nach DIN VDE 0105
- Geräte und Einrichtungen der Informationstechnik nach DIN VDE 0701 Teil 240
- Elektromedizinische Geräte nach DIN VDE 0751
Der Eigentümer muss im Schadensfall den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte in seinem Betrieb / Unternehmen nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Kommt der Eigentümer diesem Nachweis nicht nach, schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommt. Verstöße gegen die Vorschriften werden außerdem mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet.
Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns als unabhängige Stelle prüfen. Der Nachweis unserer Prüfprotokolle entbindet Sie von der Haftung!